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AGB | GünstigUrlaubmachen.com – GUM24.com

Vermittlung von Flusskreuzfahrten

GünstigUrlaubmachen.com GmbH

Kastnergasse 1 · 94032 Passau · info@gum24.com · +49 851 98838407

Stand September 2026

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermittlung von Flusskreuzfahrten durch die GünstigUrlaubmachen.com GmbH, Kastnergasse 1, 94032 Passau, über die Website www.gum24.com sowie telefonisch und per E-Mail. Die Gesellschaft wird nachfolgend „wir“ oder „Vermittlerin“ genannt; unsere Auftraggeber werden als „Kunden“ bezeichnet.

1.2 Wir vermitteln Reiseverträge mit anderen Reiseveranstaltern. Der jeweilige Reiseveranstalter wird dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Buchungserklärung genannt. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und diesem Veranstalter zustande. Unsere eigene vertragliche Leistung besteht in der vereinbarten Vermittlung.

1.3 Wir bieten nach dem diesen Bedingungen zugrunde liegenden Geschäftsmodell keine eigenen Reiseveranstaltungen an. Gesetzliche Pflichten, die uns unabhängig von dieser Bezeichnung treffen, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Pflichten bei Vermittlung von Pauschalreisen eines Veranstalters mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nach § 651v Absatz 3 BGB.

1.4 Für den Reisevertrag gelten die mit dem jeweiligen Veranstalter getroffenen Vereinbarungen und dessen wirksam einbezogene Reisebedingungen. Diese Vermittlungsbedingungen ersetzen sie nicht. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns gehen diesen Vermittlungsbedingungen vor.

1.5 Für Kundenanfragen, Stornierungen, Beschwerden und andere Erklärungen erreichen Sie uns per E-Mail unter info@gum24.com, telefonisch unter +49 851 98838407 sowie unter der in Ziffer 1.1 genannten Postanschrift. Gesetzlich zulässige Erklärungsformen werden dadurch nicht eingeschränkt.

1.6 Die Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Patrick Sticht vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 13384 eingetragen.

2 Vermittlungsauftrag und Reisebuchung

2.1 Mit Absenden des Online-Buchungsformulars über eine eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisende Buchungsschaltfläche bucht der Kunde die ausgewählte Reise verbindlich zum angezeigten Reisepreis. Damit gibt er dem vor der Buchung benannten Veranstalter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Reisevertrags ab und beauftragt uns mit dessen Vermittlung. Die Bezeichnung des Formulars als „verbindliche Buchungsanfrage“ ändert den verbindlichen Charakter seiner Erklärung nicht. Bei einer telefonischen Buchung oder einer Buchung per E-Mail erfolgt die verbindliche Buchungserklärung entsprechend mündlich oder in Textform. Wir nehmen den Vermittlungsauftrag durch eine entsprechende Bestätigung oder durch die für den Kunden erkennbare Aufnahme der beauftragten Vermittlung an und leiten die Buchung unverzüglich an den Veranstalter weiter. Eine automatisch versandte Kopie der Anfrage oder eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Reisevertrags.

2.2 Kann die gewünschte Kombination aus Reise, Termin und Kabine bestätigt werden, kommt der Reisevertrag mit rechtzeitigem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters oder einer in seinem Namen wirksam abgegebenen Reisebestätigung zustande. Mit Zustandekommen des Reisevertrags ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet; die Fälligkeit richtet sich nach Ziffer 4. Die Annahme kann auch automatisiert im Buchungsprozess erfolgen. Wir geben Erklärungen im Namen des Veranstalters nur im Rahmen einer bestehenden Vertretungsmacht ab. Bei unveränderter Annahme des Buchungsangebots ist keine erneute Erklärung des Kunden erforderlich. Ist die gewünschte Kombination nicht verfügbar, informieren wir den Kunden; für ein abweichendes Angebot gilt Ziffer 2.3.

2.3 Für den Inhalt der Reisebuchung sind die dem Kunden vor seiner Erklärung bereitgestellten Reiseinformationen und die getroffenen Vereinbarungen maßgeblich. Weicht eine Erklärung des Veranstalters vom Buchungsangebot ab, kommt ein Vertrag über die abweichenden Leistungen erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot annimmt.

2.4 Der Kunde soll Buchungs- und Reiseunterlagen auf erkennbare Abweichungen von seinem Auftrag prüfen und uns erkannte Unstimmigkeiten unverzüglich mitteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt dies nicht als Zustimmung zu abweichenden Leistungen. Die gesetzliche Haftung für Buchungsfehler bleibt unberührt.

2.5 Gesetzliche Widerrufsrechte hinsichtlich des Vermittlungsvertrags bleiben unberührt. Ein Widerruf des Vermittlungsvertrags ist von einem Rücktritt vom Reisevertrag zu unterscheiden. Die Zustimmung zu diesen AGB stellt keinen Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht dar und ersetzt keine gesetzlich erforderliche gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn oder zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

3 Vermittlungsleistungen und Informationen

3.1 Wir schulden die ordnungsgemäße Bearbeitung des übernommenen Vermittlungsauftrags, die zutreffende Weiterleitung der Buchungserklärungen und die Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Die Durchführung der gebuchten Reise schuldet der jeweilige Veranstalter. Unsere eigene Verantwortung für Vermittlung, Beratung und Weiterleitung bleibt bestehen.

3.2 Vor seiner verbindlichen Buchung erhält der Kunde Gelegenheit, diese Vermittlungsbedingungen und die für seine Reise vorgesehenen Veranstalterbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu speichern. Bei Vermittlung einer Pauschalreise stellen wir ihm vor seiner Vertragserklärung außerdem die Informationen nach Artikel 250 §§ 1 bis 3 EGBGB zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das einschlägige Formblatt, die wesentlichen Reiseangaben und die Identität des Veranstalters. Der erneute Versand unserer AGB mit der automatisierten Nachricht dient der Dokumentation.

3.3 Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Veranstalter und den hierfür maßgeblichen Reiseinformationen. Sonderwünsche leiten wir an den Veranstalter weiter. Sie werden nur dann zu geschuldeten Reiseleistungen, wenn sie mit dem Veranstalter verbindlich vereinbart wurden. Eigene verbindliche Zusagen der Vermittlerin und gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.

3.4 Die besonderen Bedürfnisse des Kunden sollen uns möglichst vor der Buchung mitgeteilt werden, soweit sie für die Auswahl oder Durchführung der Reise erheblich sind. Dies betrifft insbesondere benötigte Unterstützung und Anforderungen an die Zugänglichkeit von Schiff, Kabine, Transfer oder Ausflügen. Unsere gesetzlichen Informationspflichten zur Eignung einer Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität bleiben unberührt.

3.5 Eine im Buchungsformular ausgewählte Bitte um Informationen zu Ausflügen, Reiseversicherung, Bahn-An- und -Abreise oder Gepäckservice ist noch keine verbindliche Bestellung dieser Zusatzleistungen. Eine spätere Zubuchung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Bereits ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Reise ausgewählte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

4 Reisepreis, Zahlung und Inkasso

4.1 Die Forderung auf den Reisepreis steht dem jeweiligen Veranstalter zu. Die Höhe des Reisepreises, Anzahlungen, Restzahlungen und Fälligkeiten richten sich nach dem Reisevertrag und den wirksam vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für entsprechend vereinbarte Buchungen mit Inkasso durch uns gilt der Zahlungsplan in Ziffer 4.4. Ein bloßer Wechsel des Zahlungsempfängers ändert die Zahlungsbedingungen nicht.

4.2 Grundsätzlich stellt der Veranstalter seine Rechnung unmittelbar an den Kunden. Soweit dem Kunden für die konkrete Buchung nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich das Inkasso durch uns nach Ziffer 4.3 mitgeteilt wird, ist die Annahme von Reisepreiszahlungen durch uns ausgeschlossen. Eine spätere gesonderte Vereinbarung nach Ziffer 4.7 bleibt möglich. Der Kunde zahlt in diesem Fall an den auf der Veranstalterrechnung angegebenen Empfänger.

4.3 Ist für eine konkrete Buchung ausdrücklich ein Inkasso durch uns vorgesehen, nehmen wir Reisepreiszahlungen aufgrund einer entsprechenden Empfangsermächtigung im Namen und für Rechnung des benannten Veranstalters entgegen. Veranstalter, Zahlungsempfänger, Zahlungsweg und Fälligkeiten werden dem Kunden vor seiner verbindlichen Buchung mitgeteilt. Stellen wir eine Zahlungsaufstellung oder Rechnung für den Reisepreis aus, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des darin genannten Veranstalters. Dieser bleibt Inhaber der Reisepreisforderung.

4.4 Übernimmt die GünstigUrlaubmachen.com GmbH das Inkasso, gilt der nachstehende Zahlungsplan, sofern er mit dem Veranstalter wirksam vereinbart ist. Für die Fälligkeit gilt ergänzend Ziffer 4.5.

ZeitpunktFälliger Betrag
Nach Abschluss des Reisevertrags 20 % des Reisepreises als Anzahlung
30 Tage vor Reiseantritt Restbetrag von 80 % des Reisepreises
Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Reiseantritt Gesamter Reisepreis sofort

4.5 Zahlungen auf eine Pauschalreise werden nicht fällig, bevor die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Forderung und Annahme erfüllt sind. Dazu gehören die wirksame Insolvenzabsicherung des Veranstalters und die klar, verständlich und hervorgehoben bereitgestellten erforderlichen Angaben zum Absicherer beziehungsweise zur zuständigen Einrichtung und gegebenenfalls Behörde nach § 651t BGB. Gesetzlich erforderliche Nachweise, insbesondere nach § 651r Absatz 4 BGB, bleiben geschuldet. Für unsere Zahlungsannahme gilt § 651v Absatz 2 BGB. Bei Anwendung des nach Ziffer 4.4 wirksam vereinbarten Zahlungsplans werden bei Vertragsschluss genau 30 Tage vor Reiseantritt unter den vorstehenden gesetzlichen Voraussetzungen Anzahlung und Restzahlung am selben Tag fällig, zusammen 100 % des Reisepreises.

4.6 Eine Zahlung, die der Kunde im Rahmen einer bestehenden Empfangsermächtigung wirksam an uns leistet, erfüllt seine entsprechende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Veranstalter. Unsere anschließende Weiterleitung des Geldes ist keine zusätzliche Voraussetzung dieser Erfüllungswirkung. Der Kunde muss denselben, bereits wirksam gezahlten Betrag nicht nochmals an den Veranstalter zahlen. Gesetzliche Regelungen zur Empfangsermächtigung bleiben unberührt.

4.7 Ein Wechsel des Zahlungswegs bei einem bereits geschlossenen Reisevertrag setzt eine gesonderte, dem Veranstalter zurechenbare Mitteilung auf Grundlage der bestehenden Vereinbarungen oder eine gesonderte Vereinbarung voraus. Soll eine bisherige Direktzahlung an den Veranstalter auf ein Inkasso durch uns umgestellt werden, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden erforderlich, die den Ausschluss der Zahlungsannahme nach Ziffer 4.2 für diese Buchung aufhebt. Die Mitteilung oder Vereinbarung muss den berechtigten Zahlungsempfänger und die betroffene Buchung eindeutig nennen. Diese AGB begründen kein allgemeines einseitiges Recht, Zahlungsempfänger, Forderungsinhaber, Betrag oder Fälligkeit nachträglich zu ändern.

4.8 Bei der Abwicklung von Rückzahlungen handeln wir, soweit wir damit beauftragt sind, im Namen und für Rechnung des Veranstalters und führen die übernommenen Abwicklungsschritte unverzüglich aus. Die gesetzlichen Rückzahlungsansprüche des Kunden und die dafür geltenden Fristen bleiben unberührt. Diese AGB begründen weder eine zusätzliche Wartefrist noch einen eigenen pauschalen Einbehalt zulasten des Kunden. Für eigene Pflichtverletzungen haften wir nach Ziffer 9.

4.9 Wir erhalten unsere Vergütung als Provision vom jeweiligen Veranstalter. Kunden zahlen an uns keine eigenen Beratungs-, Buchungs-, Vermittlungs-, Umbuchungs- oder Stornogebühren und kein eigenes Entgelt für die Zahlungsabwicklung. Der Reisepreis und etwaige wirksame Kostenforderungen des Veranstalters aus dem Reisevertrag bleiben hiervon unberührt.

5 Buchungsbestätigung und Reisedokumente

5.1 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden unmittelbar vom Veranstalter übermittelt. Im Direktzahlungsmodell erhält er auch die Rechnung unmittelbar vom Veranstalter. Für ein ausdrücklich vereinbartes Inkasso durch uns gilt Ziffer 4.3. Unterlagen, die uns zur Weitergabe an den Kunden zugehen, übermitteln wir unverzüglich.

5.2 Hat der Kunde die erforderlichen Reisedokumente spätestens sieben Tage vor Reiseantritt noch nicht erhalten, soll er uns unverzüglich verständigen. Bei einer späteren Buchung soll er uns informieren, sobald er erkennt, dass benötigte Dokumente fehlen. Wir klären den Vorgang unverzüglich mit dem Veranstalter und leiten die erhaltenen Unterlagen weiter. Gesetzliche Ansprüche werden nicht allein wegen einer unterbliebenen Mitteilung ausgeschlossen.

6 Umbuchungen und Änderungen des Reisevertrags

6.1 Wünsche nach Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderung oder Reiseteilnehmern nehmen wir entgegen und leiten sie unverzüglich an den Veranstalter weiter. Ob eine gewünschte Umbuchung möglich ist und welche Kosten hierfür entstehen, richtet sich nach dem Reisevertrag, den wirksam einbezogenen Veranstalterbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Wir vereinbaren durch diese AGB weder einen allgemeinen Umbuchungsausschluss für Schiffsreisen noch eine eigene Umbuchungspauschale.

6.2 Das gesetzliche Recht zur Übertragung eines Pauschalreisevertrags auf einen anderen Reisenden nach § 651e BGB bleibt unberührt. Eine Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger ist jedenfalls rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Soweit wir gesetzlich zur Entgegennahme dieser Erklärung bevollmächtigt sind, genügt der fristgerechte Zugang bei uns. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, zulässige Einwendungen sowie die gesetzlichen Regeln über Mehrkosten und Haftung der Beteiligten gelten unverändert.

6.3 Preis- oder Leistungsänderungen des Veranstalters übermitteln wir dem Kunden im Rahmen unserer Vermittlung unverzüglich. Die Zulässigkeit solcher Änderungen, Informationspflichten und die Rechte des Kunden richten sich nach seinem Reisevertrag und den gesetzlichen Vorschriften, bei Pauschalreisen insbesondere nach §§ 651f und 651g BGB. Diese AGB räumen uns kein eigenes Recht zur Änderung des Reisepreises oder der Reiseleistungen ein.

7 Rücktritt, Stornobedingungen und Rückzahlungen

7.1 Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Der Kunde kann uns seine Erklärung zur Weiterleitung übermitteln; wir leiten sie unverzüglich weiter. Soweit wir nach gesetzlichen Vorschriften zur Entgegennahme der Erklärung bevollmächtigt sind, ist für ihre rechtzeitige Abgabe der Zugang bei uns maßgeblich; eine spätere Weiterleitung an den Veranstalter geht insoweit nicht zulasten des Kunden. Zur eindeutigen Zuordnung sollte der Kunde seine Buchungsnummer und die betroffenen Reiseteilnehmer angeben.

7.2 Ob und in welcher Höhe dem Veranstalter nach einem Rücktritt eine Entschädigung zusteht, richtet sich nach dem Reisevertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei Direktzahlung an den Veranstalter gelten dessen wirksam vereinbarte Stornobedingungen. Bei Inkasso durch uns gilt die Staffel in Ziffer 7.4 nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.3. Die Vermittlerin erhebt keine eigene oder zusätzliche Stornoentschädigung.

7.3 Die Ziffern 7.4 bis 7.6 gelten für vermittelte Pauschalreisen mit Inkasso durch uns, wenn ihre Anwendung vor der verbindlichen Buchung ausdrücklich mitgeteilt und mit dem jeweiligen Veranstalter wirksam als besondere Bedingungen des Reisevertrags vereinbart wird. Soweit wir eine solche Vereinbarung im Namen des Veranstalters treffen, benötigen wir eine entsprechende Vertretungsmacht. Eine Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen allein genügt hierfür nicht. Ohne die besondere Vereinbarung gelten die sonst wirksam vereinbarten Veranstalterbedingungen und die gesetzlichen Vorschriften. Der Wechsel des Zahlungsempfängers allein führt nicht zur Anwendung dieser Staffel.

7.4 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn gelten unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.3 die nachstehenden Entschädigungspauschalen. Die Prozentsätze beziehen sich auf den Reisepreis der vom Rücktritt betroffenen Reisenden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei uns, soweit wir zur Entgegennahme bevollmächtigt sind. Für den Nichtantritt ohne Rücktritt gilt ergänzend Ziffer 7.5.

Zeitpunkt des Rücktritts vor ReisebeginnEntschädigung
Bis einschließlich zum 60. Tag 25 %
59. bis einschließlich 30. Tag 30 %
29. bis einschließlich 24. Tag 50 %
23. bis einschließlich 17. Tag 65 %
16. bis einschließlich 8. Tag 80 %
7. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn oder am Tag des Reiseantritts vor Reisebeginn 95 %
Nichtantritt ohne Rücktritt: Anspruchsbegrenzung nach Ziffer 7.5 Höchstens 95 %

7.5 Ein bloßer Nichtantritt gilt nicht automatisch als Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde die Reise ohne Rücktritt nicht an, begründet dies durch diese AGB keinen neuen Anspruch. Unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.3 wird ein wegen der unterbliebenen Reiseteilnahme anderweitig bestehender Reisepreis- oder Entschädigungsanspruch des Veranstalters auf insgesamt höchstens 95 % des auf die nicht teilnehmenden Reisenden entfallenden Reisepreises begrenzt. Ein geringerer Anspruch bleibt maßgeblich; Reisepreis und Entschädigung dürfen für denselben Ausfall nicht doppelt verlangt werden.

7.6 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder eine geringere Entschädigung geschuldet ist als die angesetzte Pauschale. Der Veranstalter hat die Höhe der Entschädigung auf Verlangen des Kunden zu begründen. Zwingende gesetzliche Einwendungen und Ansprüche bleiben unberührt. Die Pauschalen setzen ihre gesetzliche Zulässigkeit voraus; sie ersetzen nicht die nach § 651h Absatz 2 BGB erforderliche Bemessung unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitpunkts, der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich erzielbaren anderweitigen Einnahmen des Veranstalters.

7.7 Bei Pauschalreisen bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nach § 651h Absatz 3 BGB bestehen. Ist der Veranstalter bei einer Pauschalreise nach einem Rücktritt zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, muss er unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, leisten. Unsere Mitwirkung an einer Erstattung richtet sich nach Ziffer 4.8.

7.8 Soweit nach einem Rücktritt Reiseunterlagen zurückzugeben oder unbrauchbar zu machen sind, richten sich die Anforderungen nach dem Reisevertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Entsprechende Hinweise des Veranstalters leiten wir weiter. Diese AGB begründen keinen pauschalen Anspruch auf den vollen Reisepreis allein wegen der nicht erfolgten Rückgabe von Reiseunterlagen.

7.9 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ob der Versicherer Stornokosten übernimmt, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz und den Versicherungsbedingungen. Diese Empfehlung begründet weder eine Pflicht zum Versicherungsabschluss noch eine Zusage einer bestimmten Versicherungsleistung.

8 Absage durch den Veranstalter

8.1 Über eine uns mitgeteilte Absage der Reise durch den Veranstalter informieren wir den Kunden unverzüglich. Ob der Veranstalter zum Rücktritt berechtigt ist, richtet sich nach dem Reisevertrag und den gesetzlichen Vorschriften, bei Pauschalreisen insbesondere nach § 651h Absatz 4 BGB. Wir erhalten durch diese AGB kein eigenes Recht, den Reisevertrag wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl oder außergewöhnlicher Umstände aufzuheben.

8.2 Die gesetzlichen Folgen einer Absage, insbesondere der Wegfall des Reisepreisanspruchs und eine bestehende Erstattungspflicht des Veranstalters, bleiben unberührt. Für eine geschuldete Rückerstattung bei Pauschalreisen gilt die in Ziffer 7.7 genannte Frist. Eigene Pflichtverletzungen der Vermittlerin beurteilen sich nach Ziffer 9.

9 Verantwortung und Haftung der Vermittlerin

9.1 Für unsere Vermittlungsleistungen und die Erfüllung unserer eigenen Pflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. Eine Begrenzung unserer eigenen Haftung auf ein Vielfaches des Reisepreises wird nicht vereinbart.

9.2 Für die Erbringung der Reiseleistungen ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Zwingende gesetzliche Pflichten und eine gesetzlich begründete Haftung der Vermittlerin, insbesondere nach § 651v Absatz 3 BGB, bleiben hiervon unberührt. Die Entgegennahme oder Weiterleitung einer Erklärung ist für sich allein kein Anerkenntnis eines geltend gemachten Anspruchs.

10 Mängelanzeigen und Erklärungen zur Reise

10.1 Bei einer über uns vermittelten Pauschalreise können Kunden Mängelanzeigen und andere Erklärungen zur Erbringung der Reiseleistungen auch an uns richten. Wir sind hierfür nach § 651v Absatz 4 BGB empfangsbevollmächtigt und setzen den Veranstalter unverzüglich von eingegangenen Erklärungen in Kenntnis. Der Kunde kann sich ebenso unmittelbar an den Veranstalter wenden.

10.2 Reisemängel sind nach den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe ermöglicht wird. Eine zusätzlich gewünschte Kontaktaufnahme mit Ansprechpartnern vor Ort beseitigt nicht die Möglichkeit einer wirksamen Anzeige an uns. Welche Personen vor Ort für den Veranstalter Erklärungen entgegennehmen dürfen, richtet sich nach deren tatsächlicher oder gesetzlicher Vertretungsmacht.

10.3 Für Erklärungen an uns können Kunden die in Ziffer 1.5 genannten Kontaktmöglichkeiten oder unsere Postanschrift verwenden. Gesetzlich zulässige Erklärungsformen werden hierdurch nicht eingeschränkt. Bitte nennen Sie, soweit verfügbar, Buchungsnummer, Reise und den Anlass Ihrer Mitteilung, damit wir diese zuordnen und weiterleiten können.

10.4 Bei Ansprüchen unmittelbar gegen einen Beförderer können zusätzliche gesetzliche Anzeigeanforderungen und Fristen gelten. Unsere Entgegennahme einer Mängelanzeige für den Pauschalreiseveranstalter ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Anzeige gegenüber dem Beförderer. Eigene gesetzliche Informations- und Weiterleitungspflichten bleiben unberührt.

11 Individuelle Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen

11.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Für gerichtliche Zuständigkeiten gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB begründen keinen ausschließlichen Gerichtsstand in Passau. Das anwendbare Recht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften einschließlich zwingender Verbraucherschutzbestimmungen.

11.3 Diese Fassung gilt für Verträge, in die sie wirksam einbezogen wird. Bereits geschlossene Verträge werden durch ihre Veröffentlichung nicht rückwirkend geändert.

12 Kundendaten und Werbung

12.1 Zur Bearbeitung des Vermittlungsauftrags und zur Buchung werden die hierfür erforderlichen Kundendaten an den jeweiligen Veranstalter übermittelt. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in gesonderten Datenschutzhinweisen erläutert.

12.2 Für Werbung und weitere Zwecke verwenden wir Kundendaten nur auf Grundlage einer dafür erteilten Einwilligung. Die Einwilligung in E-Mail-Werbung wird getrennt von der Zustimmung zu diesen AGB abgefragt und ist freiwillig. Eine Buchung ist auch ohne Werbeeinwilligung möglich. Durch die Zustimmung zu diesen AGB wird keine Werbeeinwilligung erteilt. Eine erteilte Einwilligung kann nach den gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

13 Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Wir nehmen nicht freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme bleibt hiervon unberührt.

Stand September 2026